FAQs - deutsch


Hier gibt es eine Auswahl an häufig gestellten Fragen über unsere Arbeit, Inhalte, Richtlinien. Die nachfolgenden Informationen sind vor allem für Kooperationspartner (wie Restaurants, Bistros, etc.) und solche, die es werden wollen, bestimmt:

 

Allgemeine Foto- und Video-Richtlinien:

 

 1)     Alle Fotos und Videos sind geistiges Eigentum von les étoiles. Jegliche Verwendung bedarf unserer Zustimmung.

 

 2)     Nutzungsanfragen gerne unter info@les-etoiles.de

 

 3)     Die Soundtracks unserer Filme sind lizensiert. Eine nicht abgesprochene Verwendung und Nutzung kann zu einer strafrechtlichen  Verfolgung Dritter führen, da Urheberrechte Dritter verletzt werden. Gerne erarbeiten wir eine gemeinsame Lösung.

 

Instagram-Richtlinien

Reposts unserer Instagram-Fotos oder Videos dürfen gerne auf Instagram angefertigt und veröffentlicht werden, sofern die folgenden Bedingungen eingehalten werden:
 

1)      Reposts müssen grundsätzlich als solche gekennzeichnet werden, und klar sichtbar mit dem Tag @les.etoiles_blog versehen werden.

 

2)     Das Foto/Video darf nur in seinem ursprünglichen Kontext - d.h. NICHT als Werbemittel für ein anderes Restaurant, Firma, Event etc. verwendet werden

 

3)      Die Verwendung der Bilder für Eigenmarketing ist nur nach unserer ausdrücklichen Erlaubnis gestattet

 

 

Facebook Richtlinien

Wir freuen uns über die Verbreitung unserer Links und Artikel via Facebook mit dem Button „teilen“ oder als Statusmeldung mit entsprechendem Weblink, sofern folgende Regeln eingehalten werden:

 

1)      Bitte keine Inhalte downloaden und als eignen Inhalt wieder uploaden

 

2)      Die Verwendung der Bilder für Eigenmarketing ist nur nach unserer ausdrücklichen Erlaubnis gestattet

 

3)      Der geteilte Weblink darf nur in seinem ursprünglichen Kontext - d.h. NICHT als Werbemittel für ein anderes Restaurant, Firma, Event etc. -    verwendet werden

 

 

Richtlinien für Einladungen

Grundsätzlich akzeptieren wir gerne Einladungen von Restaurants. Jedoch entscheiden wir völlig selbstständig, ob und in welchem Format wir über ein Restauranterlebnis berichten. Folglich ergeben sich fünf Voraussetzungen für Annahme von Einladungen:

  

1)      Die Einladung muss für les étoiles und deren Zielgruppe / Abonnenten relevant sein.

 

2)      les étoiles ist nicht verpflichtet, irgendeine Kooperation mit der einladenden Partei einzugehen

 

3)      les étoiles ist ebenso nicht verpflichtet, eine Gegenleistung für die Einladung zu erbringen

 

4)      Es darf keinerlei Erwartung einer grundsätzlich positiven Berichterstattung bestehen. Les étoiles wird frei berichten und sachliche Kritik (falls erforderlich) einbringen.

 

5)      les étoiles kann nicht bei der Erstellung von Reviews, Stories oder Filmen an Veröffentlichungsfristen gebunden werden. Generell kann die Produktion der Beiträge bis zu mehrere Monate dauern.

 

Sofern Sie alle Bedingungen akzeptieren, freuen wir uns über Ihre Anfrage an info@les-etoiles.de

 

Im Falle einer nicht-Publikation verpflichten wir uns als Gegenleistung zu einem ehrlichen, schriftlichen Feedback via E-Mail.

 

 

Richtlinien für Film-Produktionen

Wenn wir ein Restaurant qualitativ relevant erachten, können wir sehr gerne ein Film Shooting des Gasterlebnisses vereinbaren. Folgende Voraussetzungen hierfür müssen durch das Restaurant in jedem Fall geschaffen werden
 

1)   Externe Beleuchtung und Lichtverhältnisse: Eine gute Beleuchtung des Drehorts ist trotz modernsten, technischen Equipments absolut notwendig. Die Sicherstellung der notwendigen Lichtverhältnisse müssen im Vorfeld durch das Restaurant gewährleistet sein. Die Verwendung von externen Lichtquellen ist häufig notwendig und bedarf ggf. einen ausreichenden Abstand zu weiteren, anwesenden Gästen, um nicht allzu störend zu sein.

 

2)   Örtliche Gegebenheiten: Grundsätzlich müssen die örtlichen Gegebenheiten an einen Film-Dreh angepasst werden können. Dies beinhaltet zum Beispiel, Beleuchtung, räumliche Freiheit für das Filmteam und ggf. Komparsen / Models oder Einlass des Filmteams mindestens 1 h vor Öffnung der Dreh-Location.

 

3)   Genehmigungen: Sollten für die Ausführung der Dreharbeiten Genehmigungen (etwas aufgrund von Örtlichkeit, Eigentumsverhältnissen, etc.) benötigt werden, sind diese von der beauftragenden Partei zu in schriftlicher Form zu beschaffen.